Neues Recht auf Balkonkraftwerke: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

Am 03. Juli 2024 hat der Bundestag ein neues Gesetz zur Regelung des Rechts der Balkonanlagen beschlossen. Damit ergeben sich wichtige Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Bisher brauchten Mieter die Zustimmung ihres Vermieters und Wohnungseigentümer mussten sich mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen, um Balkonkraftwerke betreiben zu können.
Nun können Vermieter und Eigentümergemeinschaften den Betrieb eines Balkonkraftwerks nicht mehr grundlos verweigern.

Stadtwerke Radolfzell bieten maßgeschneiderte Lösungen

Für ein einheitliches und sicheres Erscheinungsbild ist es sinnvoll, auf aufeinander abgestimmte Komponenten zurückzugreifen.
Die Stadtwerke Radolfzell bieten hierfür die passende Lösung. Wie im abgebildeten Beispiel (siehe Foto) können Wohnungseigentümergemeinschaften bei den Stadtwerken Radolfzell einheitliche Konzepte bestellen.
Neben der fachgerechten Installation sind die Komponenten zertifiziert und auf dem neuesten Stand der Technik.

Erfolgsbeispiel aus Böhringen

Ein Vermieter in Böhringen hat kürzlich acht Balkonkraftwerke installieren lassen. Das Ergebnis: ein einheitliches Erscheinungsbild und zufriedene Mieter. Die acht Anlagen mit einer Leistung von je 880 Wp können bis zu 7.000 kWh Strom pro Jahr erzeugen.
Die Stadt Radolfzell förderte jedes Balkonkraftwerk mit 250 €

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