Die Stadtwerke Radolfzell warnen erneut alle Kunden im Versorgungsgebiet vor unlauterer Telefonwerbung und Haustürgeschäften, mit denen Strom- oder Gaslieferverträge verkauft werden sollen.
In dem gegebenen Fall meldete sich eine Kundin bei den Stadtwerken Radolfzell und schilderte das Auftreten eines unseriösen Anrufers. In dem genannten Fall wurde die Kundin unaufgefordert und ohne sein ausdrückliches Einverständnis angerufen. Das anrufende Unternehmen – hier konkret „mivolta GmbH“ – bewarb Stromtarife.
„Wir stellen uns dem Wettbewerb gerne — mit fairen Mitteln und unserem Leistungsversprechen. Es freut uns, dass unsere Kunden solche Machenschaften nicht hinnehmen und uns dabei unterstützen, dagegen vorzugehen“, so Joachim Kania, Vertriebsleiter der Stadtwerke Radolfzell.
Solche Telefonanrufe verstoßen ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und sind daher unzulässig. Entsprechende Gerichtsentscheidungen dazu liegen bereits vor.
Bei Geschäften, die an der Haustüre oder am Telefon getätigt werden,gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Schnelles Handeln ist daher notwendig, um den Vertragsabschluss rückgängig zu machen.
Ganz wichtig, um ungewollte Vertragsabschlüsse am Telefon oder an der Haustür zu verhindern: NIEMALS persönliche Daten nennen, KEINE Kundennummer, KEINE Bankdaten, KEINE Zählerstände und KEINE Zählernummer. Unterschriften sollten nur nach ausgiebiger Prüfung der Vertragsdokumente erfolgen (nur unseriöse Anbieter drängen zu schnellen Unterschriften).