Die Stadtwerke Radolfzell warnen alle Kunden im Versorgungsgebiet vor unlauterer Telefonwerbung und Haustürgeschäften, mit denen Strom- oder Gaslieferverträge verkauft werden sollen.
„Entgegen den Aussagen haben die anrufenden Unternehmen nichts mit den Stadtwerken zu tun. Viele Aussagen, die am Telefon oder an der Haustüre getroffen werden, sind schlichtweg falsch und werden als Grund für einen Wechsel angeführt, sie entbehren meist jeglicher Grundlage“, so Joachim Kania, Vertriebsleiter der Stadtwerke Radolfzell.
Vor allem verstoßen solche Telefonanrufe ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs und sind daher unzulässig.
Grundsätzlich sind solche Verträge dennoch gültig, wenn sie beispielsweise schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden; es gilt allerdings eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Schnelles Handeln ist daher notwendig, um den Vertragsabschluss rückgängig zu machen.
Ganz wichtig, um ungewollte Vertragsabschlüsse am Telefon oder an der Haustür zu verhindern: NIEMALS persönliche Daten nennen, KEINE Kundennummer, KEINE Bankdaten, KEINE Zählerstände und KEINE Zählernummer. Unterschriften sollten nur nach ausgiebiger Prüfung der Vertragsdokumente erfolgen (nur unseriöse Anbieter drängen zu schnellen Unterschriften).