Die Stadtwerke Radolfzell warnen alle Kunden im Versorgungsgebiet vor unlauterer Telefonwerbung und Haustürgeschäften, mit denen Strom- oder Gaslieferverträge verkauft werden sollen.
In dem gegebenen Fall meldete sich eine Kundin bei den Stadtwerken Radolfzell und schilderte das Auftreten eines unseriösen Anrufers. In dem genannten Fall wurde die Kundin unaufgefordert und ohne ihr ausdrückliches Einverständnis angerufen. Das anrufende Unternehmen – hier konkret „InfoVergleich99 UG“ – behauptete, die Stadtwerke würden von dem Unternehmen Strom beziehen. Besonders heikel: Die Anrufer bzw. Werber fragten hier nach der Zählernummer, damit die Kundin im nächsten Monat einen günstigeren Stromtarif erhalten könne. In Wirklichkeit wird damit möglicherweise bereits ein Lieferantenwechsel eingeleitet.
„Entgegen den Aussagen haben die anrufenden Unternehmen nichts mit den Stadtwerken zu tun. Viele Aussagen, die am Telefon oder an der Haustüre getroffen werden, sind schlichtweg falsch und werden als Grund für einen Wechsel angeführt, sie entbehren meist jeglicher Grundlage“, so Joachim Kania, Vertriebsleiter der Stadtwerke Radolfzell.
Vor allem verstoßen solche Telefonanrufe ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs und sind daher unzulässig. Eine entsprechendes Gerichtsurteil des Landgerichts Konstanz liegt dazu vor.
Grundsätzlich sind solche Verträge dennoch gültig, wenn sie beispielsweise schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden; es gilt allerdings eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Schnelles Handeln ist daher notwendig, um den Vertragsabschluss rückgängig zu machen.
Ganz wichtig, um ungewollte Vertragsabschlüsse am Telefon oder an der Haustür zu verhindern: NIEMALS persönliche Daten nennen, KEINE Kundennummer, KEINE Bankdaten, KEINE Zählerstände und KEINE Zählernummer. Unterschriften sollten nur nach ausgiebiger Prüfung der Vertragsdokumente erfolgen (nur unseriöse Anbieter drängen zu schnellen Unterschriften).