Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse beschlossen

Am Donnerstag (15. Dezember) hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. „Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Für die Stadtwerke Radolfzell bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen.

Unser Ziel und Anspruch ist, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Joachim Kania. Der Geschäftsführer der Stadtwerke Radolfzell erklärt, wie die Preisbremsen funktionieren. Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

 

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive Steuern inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte gedeckelt). Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. „Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen“, erklärt Joachim Kania. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 ct/kWh (Gas), 40 ct/kWh (Strom) oder 9,5 ct/kWh (Wärme) hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

 

Entlastung erfolgt automatisch! Um von den Entlastungen für Strom, Wärme- und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt ebenfalls automatisch.

Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren die Stadtwerke Radolfzell vor dem 1. März. Das gilt für alle drei Preisbremsen.

 

Für die Stadtwerke Radolfzell bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. „Die Zahlungsläufe von tausenden Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden“, erklärt Udo Rothmund der Geschäftsführer der Stadtwerke Radolfzell. „Wir geben alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren. Darum die Bitte erst einmal von Rückfragen zum Preisdeckel abzusehen.“ Joachim Kania ergänzt: „Aufgrund der verschiedenen Maßnahmen und der Verunsicherung auf den Energiemärkten sind die Anfragen besorgter Kunden um ein Vielfaches gestiegen. Unsere Mitarbeitenden im Kundenservice arbeiten am Anschlag. Dennoch ist es absolut richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbe- und Industriekunden entlastet werden.“