Der Hausanschluss Wasser beginnt an der Abzweigstelle der Versorgungsleitung und endet am Absperrschieber an der Messanlage im Gebäude.
Er muss mindestens drei Wochen vor Beginn der Bauausführung bei den SWR beantragt werden - dies wird vom beauftragten Wasserinstallateur des Bauherrn erledigt.
Die Kosten zur Herstellung des Hausanschlusses werden pauschaliert berechnet.
Der zusätzlich zu entrichtende Baukostenzuschuss (BKZ) für das vorgelagerte Versorgungsnetz wird in Abhängigkeit der Grundstücksgröße und der Art der Bebauung berechnet.