Formulare und Technische Hinweise
Hier können Sie unseren aktuellen Lieferantenrahmenvertrag Gas sowie den EDI-Rahmenvertrag mit den jeweiligen Anlagen herunterladen. Die Stadtwerke Radolfzell GmbH ist der Kooperationsvereinbarung V in der Änderungsfassung vom 29. Juni 2012 (KoV V) zum 01.10.2012 beigetreten.
Bitte senden Sie uns als Transportkunde im Netzgebiet der Stadtwerke Radolfzell GmbH die Bestätigung der Anmeldung als Erdgaslieferer durch das Hauptzollamt zu.
Die Stadtwerke Radolfzell GmbH ist Wiederverkäufer von Erdgas im Sinne von § 3g Abs. 1 UStG. Hier erhalten Sie den Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft durch das zuständige Finanzamt zur weiteren Verwendung:
Nachweis zu § 38 EnWGDie Entgelte der Ersatzversorgung Gas entsprechen den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung.
Feststellung des Grundversorgers Gas
Das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die Mehrzahl an Haushaltskunden beliefert, ist nach dem Energiewirtschaftsgesetzt (§ 36 (1) S. 1 EnWG) der Grundversorger.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Nach erfolgter Feststellung des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 2 EnWG ist für den Zeitraum
für das gesamte Konzessionsgebiet Radolfzell die Stadtwerke Radolfzell GmbH Grundversorger.
Die Stadtwerke Radolfzell GmbH bietet ab 01.08.2009 Vertriebsgesellschaften an, Werbematerial an die Kunden der betreffenden Vertriebsgesellschaft im Netzgebiet der Stadtwerke Radolfzell GmbH zu verteilen.