Sehr geehrte Anlagenbetreiber,
Leider kann es zu Verzögerungen bei der Erstellung des Vertrages über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen kommen. Eine derzeitig ungewöhnlich hohe Auslastung der Mitarbeiter/innen in Verbindung mit den verschiedensten energiewirtschaftlichen Herausforderungen ist der Grund für die Verzögerung.
Wichtig für Sie:
Die Verzögerung in der Erstellung der Einspeiseverträge hat keine Auswirkung auf Ihre Einspeisevergütung. Diese bekommen Sie ab der ersten kWh, die Sie ins Stromnetz einspeisen.
Führen Sie trotzdem unbedingt die Registrierung im Marktstammdatenregister für Erzeugungsanlage und Speicher – unabhängig vom Stromeinspeisevertrag - durch.
Sie planen den Anschluss einer Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaikanlage) an das Stromnetz der Stadtwerke Radolfzell GmbH. Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Arbeitsschritte und die benötigten Formulare von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage dar. Für die Beantragung sollten Sie die Unterstützung Ihres Planungsbüros oder eines Vertragsinstallationsunternehmens in Anspruch nehmen.
Klicken Sie hier, um zum Installateur-Portal zu gelangen und alle notwendigen Dokumente bequem hochzuladen sowie Genehmigungen online zu beantragen.
Fristen – Registrierung von Einheiten und Anlagen
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ab dem 01.07.2017 zu verwenden.
Die bisherigen Register (PV-Meldeportal und Anlagenregister) werden deaktiviert.
Weitere Informationen zu dem Register finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/mastr
Ansprüche auf Zahlungen von Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach EEG sowie Ansprüche auf Zuschlagszahlungen und sonstige finanzielle Förderung nach KWK werden erst fällig, wenn die Anlagenbetreiber sich und die Anlage registriert haben.
Dafür gilt eine Monatsfrist ab Inbetriebnahme oder ab Erteilung der Genehmigung.