Die Stadtwerke Radolfzell GmbH ist Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikationsdienstleistungen.
Hier erhalten Sie den Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft von Telekommunikationsdienstleistungen für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) durch das zuständige Finanzamt zur weiteren Verwendung: