Umleitungen und Störungen im ÖPNV

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  • Linie 2 - ab Montag, 16.09.2024 für die Dauer von ca. 6 Wochen

    Auf Grund von Baumaßnahmen im Wasserversorgungsnetz kommt es zu einer Vollsperrung in einem Teilbereich der Straße Sonnenrain.
    Daher kommt es im Stadtverkehr Radolfzell zur folgenden Umleitung:


    Linie 2:
    Die Haltepunkte „Sonnenrain“ (Ersatzhaltepunkt: Schlesierstraße in Höhe Spielplatz) und „Reutesteig“ (Ersatzhaltepunkt: „Nordendstraße“) können in diesem Zeitraum nicht bedient werden
    Die Umleitung verläuft über Schlesierstraße zur Nordendstraße. Ab dort erfolgt wieder der reguläre Kursverlauf.

  • Linie 7 - ab Montag, 22.01.2024 für einen längeren Zeitraum

    Aufgrund der Verlegungen von Versorgungsleitungen und Belagsarbeiten wird die Rickelshausener Straße für einen längeren Zeitraum voll gesperrt.

    Da keine Umleitungsmöglichkeiten eingerichtet werden können, kann der Stadtbus in diesem Zeitraum das Unterdorf nicht bedienen. Des Weiteren kommt es im Stadtverkehr Radolfzell auf der Linie 7 zu folgenden Umleitungen:


    Die Haltepunkte „Bö-Erzberger Straße“; „Bö-Bahnhof“; Bö-Espelweg“ und „Bö-Paul-Gerhard-Straße“ können in diesem Zeitraum nicht bedient werden. Der Stadtbus fährt nach dem Haltepunkt „Bö-Sportplatz“ zum Kreisverkehr und zurück in die Singener Straße bis zum Haltepunkt „Bö-Bachbruck“. Ab dort erfolgt die reguläre Fahrtroute.


    In Höhe des Kreuzungsbereichs Singener Straße – Erzberger Straße wird eine Ersatzhaltestelle für die Haltepunkte „Erzberger Straße“ und „Bahnhof“ aufgestellt.


    Die Haltestelle „Kirche“ in Fahrtrichtung Radolfzell wird für die Fahrgäste der Haltepunkte „Espelweg“ und „Paul-Gerhard-Straße“ als Ersatz vom Stadtverkehr mit bedient.

Stadtbus Radolfzell Mobilitätsgarantie

Mit uns kommen Sie immer weiter 

Uns ist wichtig, dass Sie zuverlässig und pünktlich an Ihr Ziel kommen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie einfach ein Taxi. Im Rahmen der Mobilitätsgarantie übernehmen die Stadtwerke Radolfzell die Taxikosten bis zu einer bestimmten Höhe.

Wann kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?

Die Mobilitätsgarantie greift, wenn Sie Ihr Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und Ihnen keine andere geeignete Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung steht.

 

Antrag Mobilitätsgarantie