Neue Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Vorschriften für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Stromnetz. Dazu gehören unter anderem Wärmepumpen, private Wallboxen für Elektroautos, Batteriespeicher und größere Klimaanlagen. Ziel der Neuregelung ist es, das Stromnetz besser zu steuern und eine Überlastung zu vermeiden.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen einfach erklärt

Erfahren Sie, was steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind und wie Sie davon profitieren können.

Was bedeutet "steuerbare Verbrauchseinrichtungen"?

Der Begriff „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ bezeichnet bestimmte elektrische Geräte mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt. Dazu zählen:

  • Wallboxen für E-Autos
  • Wärmepumpen
  • Klimaanlagen
  • Stromspeicher

Im Rahmen der Energiewende und öffentlichen Förderungen werden immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und weitere „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ in Deutschland installiert. Das ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg in eine klimaneutrale Zukunft, stellt das Stromnetz aber vor eine Herausforderung. Vor allem in Stoßzeiten, wenn viele Elektrofahrzeuge geladen und andere Geräte betrieben werden, wird das Netz stark belastet. Um die Stabilität weiterhin zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur Regelungen zur Ausgestaltung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Demnach dürfen Netzbetreiber den Energiebezug von den genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen „dimmen“, also reduzieren, um einen Engpass im lokalen Stromnetz zu vermeiden. Für Sie kann das in seltenen Einzelfällen bedeuten, dass z. B. Ihr E-Auto phasenweise langsamer lädt. Ihr üblicher Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.“

Deshalb profitieren Sie von der Regelung

Sofortiger Geräte-Anschluss – Keine Wartezeit! Ihre Geräte werden direkt und ohne Verzögerung angeschlossen. Zudem erhalten Sie eine unmittelbare Genehmigung Ihrer elektrischen Anlage, sodass Sie Ihre Energieversorgung sofort nutzen können.

Finanzieller Ausgleich & reduzierte Netzentgelte – Senken Sie Ihre Stromkosten durch attraktive Vergütungen und geringere Netzentgelte. Wir helfen Ihnen, Ihre Energiekosten nachhaltig zu optimieren.

Sichere Stromversorgung & Vermeidung von Engpässen – Durch eine stabile Energieinfrastruktur gewährleisten wir eine zuverlässige Stromversorgung. Sie profitieren von maximaler Versorgungssicherheit, selbst in kritischen Zeiten.

Was Sie wissen sollten

  • Das gilt seit dem 01.01.2024

    Bis Ende 2023 konnten Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihre Geräte von Ihrem Netzanbieter steuern lassen. Voraussetzung war ein separater Stromzähler. Jetzt ist die Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung für alle Wallboxen, Wärmepumpen und Co. mit einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt Pflicht. Sie benötigen auch keinen separaten Stromzähler mehr. Als Gegenleistung für die Dimmung durch den Netzbetreiber können Sie einen vergünstigten Verbrauchspreis erhalten.

  • Informationen zur Dimmung

    Die gesetzliche Regelung zur Dimmung von Anlagen wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Stromspeichern von Photovoltaikanlagen durch den Netzbetreiber dient einzig der Beständigkeit des Stromnetzes. Diese Maßnahme wird nur ergriffen, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität zwingend erforderlich ist. Im Normalfall findet somit keine Steuerung durch den Netzbetreiber statt. Ist es dennoch im Einzelfall notwendig, ist zu jeder Zeit eine Mindestleistung für Ihre Geräte garantiert.

  • Ausnahmeregelung für große Wärmepumpen

    Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung von mehr als 11 Kilowatt dürfen - unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe - auch in Phasen der Dimmung durch den Netzbetreiber mit 40 Prozent ihrer Leistung betrieben werden. Beispielsweise kann die Wärmepumpe eines Mehrfamilienhauses mit einer Anschlussleistung von 20 Kilowatt dann trotz der Drosselung 8 kWh anstelle der sonst verfügbaren 4,2 kWh beziehen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass mehrköpfige Haushalte zu jeder Zeit mit ausreichend Energie versorgt werden.“

So setzen wir bei den Stadtwerken Radolfzell die neuen Regelungen um

Wenn Sie seit 2024 ein steuerbares Gerät angeschlossen haben, profitieren Sie von den Entlastungen. Die Anmeldung Ihrer neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber erfolgt im Regelfall durch Ihren Elektroinstallateur. Als Gegenleistung für die Steuerungsmöglichkeit erhalten Sie eine finanzielle Vergütung in Form eines reduzierten Netzentgelts. Dazu hat der Gesetzgeber ab 1. Januar 2024 zwei unterschiedliche Vergütungsmodelle (Module) vorgesehen: In Modul 1 erhalten Sie eine pauschale jährliche Prämie für die flexible Steuerung. Sofern Sie als Anlagenbetreiber keine andere Wahl treffen, gilt für Sie automatisch Modul 1. Alternativ entscheiden Sie sich mit Modul 2 für eine prozentuale Netzentgeltreduzierung für jede Kilowattstunde, die durch flexible Verbraucher bezogen wird. Hierfür ist ein separater Zähler notwendig.

Vergütungsmodelle: Ihre Möglichkeiten

Wenn Sie ein Gerät besitzen, dass von Ihrem Netzbetreiber gedimmt werden kann, steht Ihnen eine finanzielle Vergütung zu. Diese wird in Form eines reduzierten Netzentgeltes ausgezahlt. Es gibt drei verschiedene Berechnungslogiken, sogenannte Module der Netzentgeltreduzierung, zwischen denen Sie wählen können. Zunächst werden Sie automatisch Modul 1 zugeordnet, können aber einen Wechsel zu Modul 2 beantragen oder ab 2025 das Zusatzmodul 3 beanspruchen.

Weitere Informationen zur Regelung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur:

Bundesnetzagentur - Integration von steuerbaren verbrauchseinrichtungen

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